Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der comlike

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von der comlike sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2. Vertragsabschluss
Angebote von comlike sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von comlike oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags durch comlike zustande.

3. Lieferung
Verzögert sich eine Leistung über den von der comlike zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt comlike mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für comlike unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch comlike beruhen.
Kann comlike wegen höherer Gewalt (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Krankheit, Beförderungs- oder Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann comlike vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
Mit der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

4. Zahlung
Die Preise von comlike gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Laatzen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist comlike berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Ware oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens comlike erfüllt ist.
Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von comlike und der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von comlike. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet.

6. Garantieleistungen
Der Besteller verpflichtet sich, die von der comlike gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen gegenüber der comlike schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar.
Die Haftung von comlike für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch comlike zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
comlike übernimmt keine Haftung für Betriebssysteme und Softwareprobleme von anderen Lieferanten bei der Reparatur und Erweiterung von Computern und Massenspeichern. Die Sicherung von Daten und Programmen vor Auftragsdurchführung ist Aufgabe des Auftraggebers.
Die Gewährleistung von comlike beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist comlike außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüchen zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von comlike. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch comlike oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch comlike zurückzuführen.

7. Computerprogramme (Software)
comlike macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch comlike ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung (Pflichtenheft) grundsätzlich brauchbar ist.
comlike übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt comlike keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen.
In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Liegen einem von comlike gelieferten Produkt Lizenzbedingungen der comlike bei, so gelten die abweichenden Bestimmungen der comlike.
Durch Öffnen der versiegelten Programmträgerpackung (Disketten, CD, etc.) werden die Lizenzbedingungen im Sinne des vorstehenden Absatzes anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

8. Sonstige Bestimmungen
Auch ohne Hinweise seitens comlike sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und –beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technischen Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetzte verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokument einzuholen.
comlike ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und auszuwerten.

Der Gerichtsstand ist Hannover, soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt oder der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Die Rechtsbeziehung zwischen comlike und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; anstelle der nichtigen Bestimmung gilt in diesem Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.

Hannover, Februar 2004